Welche Leistungen stehen Pflegepersonen zu?
Pflegepersonen, die einen Angehörigen zu Hause pflegen, haben Anspruch auf verschiedene Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung.
Diese umfassen:
1. Finanzielle Unterstützung: Pflegegeld, das (entsprechend dem Pflegegrad) an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.
2. Soziale Absicherung: Die Pflegeversicherung übernimmt die Beiträge für die Renten-, Unfall-, Kranken- und ggf. Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson, um deren soziale Absicherung zu gewährleisten.
3. Pflegekurse: Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegekurse, die sie in der Pflege und Betreuung ihres Angehörigen unterstützen. Hier werden wichtige Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt.
4. Verhinderungspflege: Wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub, kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson die Aufgaben, und die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten.
5. Beruf und Pflege vereinbaren: Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld sowie Pflegezeit oder Familienpflegezeit, Begleitung in der letzten Lebensphase oder pflegerische Notfallsituationen, um die Pflege mit dem Beruf besser vereinbaren zu können.
6. Steuerliche Vergünstigungen: Pflegepersonen können einen Pflege-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen, der je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen gestaffelt ist.