Neben den Anpassungen im derzeitigen Zuhause kann der Zuschuss auch beantragt werden, wenn aufgrund der Pflegebedürftigkeit ein Umzug nötig wird, zum Beispiel in Betreutes Wohnen oder Wohngruppen. Der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung wird hier jedoch nicht bezuschusst. Der Zuschuss kann übrigens auch gezahlt werden, wenn Sie bereits kürzlich umgezogen sind.
Wir helfen bei der Beantragung
Wir helfen Ihnen sehr gerne beim Antrag zur Wohnungsanpassung oder zum Umzugskostenzuschuss. Sprechen Sie uns an!