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barrierefrei umbauen

barrierefrei umbauen - behindertengerechte Wohnung

Damit pflegebedürftige Personen möglichst lange selbstständig in ihrer behindertengerechten Wohnung leben können, können Sie für alle Pflegegrade einen Zuschuss fürs barrierefreie Umbauen und Ausbauen beantragen. Dabei ist es egal, ob Sie Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 haben. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000,00 Euro pro Maßnahme für eine pflegebedürftige Person im Haushalt. Bei mehreren Personen erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.000. Sprechen Sie uns gerne an – Sie erreichen uns per E-Mail oder telefonisch:

 

Anwendungsmöglichkeiten barrierefreier Ausbau, Umbau

Wer seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei umbauen möchte, kann das Geld unter anderem für folgende Maßnahmen einsetzen:

  • Badezimmer: zum Beispiel barrierefreie Dusche oder Badewannenlifter
  • Treppenlift
  • Rampe zum Hauseingang
  • Breite, ebene Wege ohne Stufen im Garten
  •  
Wohnung barrierefrei umbauen Übersicht Pflegekasse

Umzug Pflegebedürftigkeit

Neben den Anpassungen im derzeitigen Zuhause kann der Zuschuss auch beantragt werden, wenn aufgrund der Pflegebedürftigkeit ein Umzug nötig wird, zum Beispiel in Betreutes Wohnen oder Wohngruppen. Der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung wird hier jedoch nicht bezuschusst. Der Zuschuss kann übrigens auch gezahlt werden, wenn Sie bereits kürzlich umgezogen sind.

 

Wir helfen bei der Beantragung

Wir helfen Ihnen sehr gerne beim Antrag zur Wohnungsanpassung oder zum Umzugskostenzuschuss. Sprechen Sie uns an!

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