Schon Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten den so genannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird unabhängig vom Pflegegrad gezahlt, er beträgt bei Pflegegrad 1,2,3,4 und 5 immer 125,00 Euro und wird zusätzlich zu sonstigen Leistungen von der Pflegekasse gezahlt. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen sowie Ihnen als Pflegebedürftiger bei der Gestaltung ihres Alltags.
Die Entlastungsleistung kann auch mit der Verhinderungspflege (1.612,00Euro/Jahr) kombiniert oder ersetzt werden. Wir können Ihnen individuelle Leistungs- und Servicepakete anbieten. Sprechen Sie uns gerne an!