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Betreuungs- und Entlastungsleistung

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wir sind zugelassener Anbieter für Entlastungsleistungen und bieten Ihnen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI an.

125 Euro Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1

Schon Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten den so genannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird unabhängig vom Pflegegrad gezahlt, er beträgt bei Pflegegrad 1,2,3,4 und 5 immer 125,00 Euro und wird zusätzlich zu sonstigen Leistungen von der Pflegekasse gezahlt. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung Ihrer pflegenden Angehörigen sowie Ihnen als Pflegebedürftiger bei der Gestaltung ihres Alltags.

Die Entlastungsleistung kann auch mit der Verhinderungspflege (1.612,00Euro/Jahr) kombiniert oder ersetzt werden. Wir können Ihnen individuelle Leistungs- und Servicepakete anbieten. Sprechen Sie uns gerne an! 

Folgende Leistungen können Sie allgemein in Anspruch nehmen:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung

Für den häuslichen Verbleib bedeutet dies als Übernahme unsererseits:

  • Haushaltsreinigung
  • Allgemeine Betreuungsleistungen z.B. Spaziergänge, Unterhaltung, Gemeinschaftsspiele und Freizeitbegleitung
  • Entlastungen pflegender Angehöriger (auch stündlich abzurechnen)
  • Förderung von sozialen Kontakten
  • Vermittlung und Unterstützung pflegender Angehörige
  • und vieles mehr…
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