Sie pflegen einen lieben Menschen und brauchen auch einmal eine Auszeit für sich? Dann sollten Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Wenn ein pflegender Angehöriger zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder Krankheit ausfällt, versorgen wir die zu pflegende Person in ihrem häuslichen Umfeld. Dies hat den Vorteil gegenüber einer stationären Einrichtung, dass die betroffene Person nicht ihre gewohnte Umgebung verlassen muss. Denn häufig tritt bei einem Ortswechsel eine Verschlechterung der Erkrankung ein.
Die Verhinderungspflege – die auch Ersatzpflege genannt wird – kann in Anspruch genommen werden, sofern die Pflege in der häuslichen Umgebung seit mindestens sechs Monaten aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftigen besteht. Wenn die Ersatzpflege von einem nahen Angehörigen übernommen wird oder von jemandem aus dem Haushalt des Pflegebedürftigen, vermindert sich der Betrag.