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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege und Urlaubsvertretung von pflegenden Angehörigen

Auszeit & Urlaubsvertretung

Sie pflegen einen lieben Menschen und brauchen auch einmal eine Auszeit für sich? Dann sollten Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.

Wenn ein pflegender Angehöriger zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder Krankheit ausfällt, versorgen wir die zu pflegende Person in ihrem häuslichen Umfeld. Dies hat den Vorteil gegenüber einer stationären Einrichtung, dass die betroffene Person nicht ihre gewohnte Umgebung verlassen muss. Denn häufig tritt bei einem Ortswechsel eine Verschlechterung der Erkrankung ein.

Die Verhinderungspflege – die auch Ersatzpflege genannt wird – kann in Anspruch genommen werden, sofern die Pflege in der häuslichen Umgebung seit mindestens sechs Monaten aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftigen besteht. Wenn die Ersatzpflege von einem nahen Angehörigen übernommen wird oder von jemandem aus dem Haushalt des Pflegebedürftigen, vermindert sich der Betrag.

1.685 €/Jahr ab Pflegegrad 2

Hierzu stellen die Pflegekassen einen Betrag in Höhe von 1.685,00 Euro zur Verfügung – egal, ob es sich um Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 handelt. Nur wenn die pflegebedürftige Person Pflegegrad 1 hat, haben Sie keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.

Wir haben verschiedene Angebote, die eine stundenweise Verhinderungspflege beinhalten. Wenn Sie Fragen zu einer stundenweisen Abrechnung haben, sprechen Sie uns gerne an. Die Angebote können aber auch tageweise oder in einem von Ihnen gewählten Zeitraum in Anspruch genommen werden. Insgesamt kann der privat Pflegende sechs Wochen Auszeit pro Jahr nehmen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.

Hier finden Sie als PDF-Datei eine Checkliste zur Beantragung von  Verhinderungspflege.

Diese Datei im DIN A4-Format können Sie ausdrucken.

Weiterzahlung anteiliges Pflegegeld

Pflegegeld wird ja an Personen aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftigen gezahlt. Wenn die Ersatzpflege in Anspruch genommen wird, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt, mindestens zur Hälfte.

Kombination mit Kurzzeitpflege

Die Leistungen der Verhinderungspflege können mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden und auf bis zu 3.386,00 Euro erhöht werden. Das ist möglich, wenn Sie den übrig gebliebenen Betrag der Verhinderungspflege mit dem Betrag der Kurzzeitpflege kombinieren. Dann erhalten Sie maximal 1.685,00 Euro + 843 Euro = 2.528,00 Euro.

Verhinderungspflege

4 Jahre rückwirkend beantragbar

Was viele nicht wissen: Sie können die Verhinderungspflege auch rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei das Verhinderungspflegegeld zu beantragen – sprechen Sie uns gerne an!

Änderungen der Verhinderungspflege ab Juli 2025

Ab Juli 2025 gibt es einige wesentliche Neuerungen, die pflegende Angehörige entlasten und die Flexibilität der Verhinderungspflege erhöhen:

Erhöhte Leistungen:

  1. Ab Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengefasst, der flexibel genutzt werden kann. Die bisherige Einschränkung, dass nur ein Teil der Kurzzeitpflegeleistungen in Verhinderungspflege umgewandelt werden konnte, entfällt – es steht der gesamte Betrag zur Verfügung.
  2. Erweiterte Dauer der Verhinderungspflege
    Ab Juli 2025 können pflegende Angehörige nun bis zu 8 Wochen Verhinderungspflege im Jahr in Anspruch nehmen. Diese Erweiterung ermöglicht es, sich längere Auszeiten zu nehmen und die Pflege noch besser mit den eigenen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.
  3. Mehr Flexibilität bei der Nutzung
    Die 8 Wochen müssen nicht mehr am Stück genommen werden. Ab Juli 2025 können pflegende Angehörige die Verhinderungspflege flexibler über das Jahr verteilen. So können Sie die Auszeiten in kürzeren Abschnitten nehmen und Ihre Erholung besser an Ihre Lebenssituation anpassen.
  4. Vereinfachte Antragstellung durch Digitalisierung
    Ab Juli 2025 können Anträge auf Verhinderungspflege digital eingereicht werden, was den bürokratischen Aufwand reduziert und die Bearbeitung beschleunigt.

Ihr häuslicher Pflegedienst in Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg

Unser Pflegeteam betreut pflegebedürftige Personen in allen Fragen rund um die Pflege. Neben Kamp-Lintfort begleiten wir auch Kund*innen in Moers und Rheinberg. Wir sind Ihr mobiler Pflegedienst in der Nähe. Vereinbaren Sie einen ersten Kennenlerntermin mit uns. Yvonne Steinhardt freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme

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