Pflegehilfsmittel auf Rezept von Pflegefachkraft
Ab 2022 dürfen wir als Pflegefachkräfte unseren Patienten und Patientinnen zahlreiche Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten, Rollstühle oder Rollatoren empfehlen. Sie erhalten somit einige Pflegehilfsmittel auf Rezept von Ihrer Pflegefachkraft und benötigen dafür zukünftig keine ärztliche Verordnung mehr.
Wir dürfen Ihnen die Pflegehilfsmittel auch empfehlen, wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben.
Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich
Neben den Pflegehilfsmitteln auf Rezept können Patient*innen auch Pflegehilfsmittel erhalten, die mit 40 Euro monatlich abgerechnet werden. Zu den monatlich abgerechneten Pflegehilfsmitteln zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder auch Desinfektionsmittel.
Dies steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 gleichermaßen zu.