Pflegesachleistung
Sobald der/die Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 eingestuft wird und uns als ambulanten Pflegedienst für die häusliche Betreuung beauftragt, wird über die so genannte Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet.
Die Pflegesachleistung ist generell unter anderem einsetzbar für die Grundpflege, die Haushaltshilfe und Betreuung.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Unterschied Pflegesachleistung zu Pflegegeld
Sowohl die Pflegesachleistung als auch das Pflegegeld werden ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse ausgezahlt. Bei beiden Modellen steht die Pflege des/der Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung im Fokus. Es gibt jedoch einen großen Unterschied:
- Sobald ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird, handelt es sich um eine Pflegesachleistung.
- Das Pflegegeld hingegen wird gezahlt, wenn die Pflege aus dem privaten Umfeld der pflegebedürftigen Person übernommen wird.
Beim Pflegegeld übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 insgesamt 316,00 €, bei Pflegegrad 3 insgesamt 545,00 €, bei Pflegegrad 4 insgesamt 728,00 € und bei Pflegegrad 5 insgesamt 901,00 €.
Wichtig!
Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie die Pflegesachleistung – also den ambulanten Pflegedienst – in Anspruch nehmen ODER das Pflegegeld, wenn Sie die Pflege aus dem privaten Umfeld des / der Pflegebedürftigen durchführen möchten. Sie können jedoch nicht die Pflegesachleistung UND obendrauf das Pflegegeld in Anspruch nehmen. Allerdings ist eine Kombination aus beidem möglich.
Auch Kombination aus beidem möglich
Sie können jedoch auch einen Mix aus Pflegesachleistung und Pflegegeld in Anspruch nehmen und somit beide Leistungen kombinieren. Die Pflegesachleistung des ambulanten Pflegedienstes ist also kombinierbar mit dem Pflegegeld, bei dem die Pflege aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftigen ermöglicht wird. Sprechen Sie uns zu der Pflege-Kombileistung sehr gerne an – wir helfen Ihnen bei den Formalitäten!
Auch Umwidmung der Pflegesachleistung möglich
Mit einer Umwidmung können Sie bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrages – also die Leistungen, die wir als Pflegedienst anbieten – für andere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen, wenn Ihnen noch Geld für die Pflege zusteht, Sie diesen Betrag aber nicht mehr für die Pflege benötigen.