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Pflegesachleistung

Pflegesachleistung

Sobald der/die Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 eingestuft wird und uns als ambulanten Pflegedienst für die häusliche Betreuung beauftragt, wird über die so genannte Pflegesachleistung mit der Pflegekasse abgerechnet.

Die Pflegesachleistung ist generell unter anderem einsetzbar für die Grundpflege, die Haushaltshilfe und Betreuung.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da!

Übersicht Pflegesachleistung ab 2024

Bei der Pflegesachleistung übernimmt die Pflegekasse ab dem 01.01.2024 bei Pflegegrad 2 insgesamt 761,00 €, bei Pflegegrad 3 insgesamt 1.432,00 €, bei Pflegegrad 4 insgesamt 1.778,00 € und bei Pflegegrad 5 insgesamt 2.200,00 €.

Pflegedienst Pflegesachleistung

Unterschied Pflegesachleistung zu Pflegegeld

Sowohl die Pflegesachleistung als auch das Pflegegeld werden ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse ausgezahlt. Bei beiden Modellen steht die Pflege des/der Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung im Fokus. Es gibt jedoch einen großen Unterschied:

  • Sobald ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird, handelt es sich um eine Pflegesachleistung. 
  • Das Pflegegeld hingegen wird gezahlt, wenn die Pflege aus dem privaten Umfeld der pflegebedürftigen Person übernommen wird. 

Beim Pflegegeld übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 insgesamt 332,00 €, bei Pflegegrad 3 insgesamt 573,00 €, bei Pflegegrad 4 insgesamt 765,00 € und bei Pflegegrad 5 insgesamt 947,00 €.

Wichtig!

Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie die Pflegesachleistung – also den ambulanten Pflegedienst – in Anspruch nehmen ODER das Pflegegeld, wenn Sie die Pflege aus dem privaten Umfeld des / der Pflegebedürftigen durchführen möchten. Sie können jedoch nicht die Pflegesachleistung UND obendrauf das Pflegegeld in Anspruch nehmen. Allerdings ist eine Kombination aus beidem möglich.

Auch Kombination aus beidem möglich
Sie können jedoch auch einen Mix aus Pflegesachleistung und Pflegegeld in Anspruch nehmen und somit beide Leistungen kombinieren. Die Pflegesachleistung des ambulanten Pflegedienstes ist also kombinierbar mit dem Pflegegeld, bei dem die Pflege aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftigen ermöglicht wird. Sprechen Sie uns zu der Pflege-Kombileistung sehr gerne an – wir helfen Ihnen bei den Formalitäten!

Auch Umwidmung der Pflegesachleistung möglich

Mit einer Umwidmung können Sie bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrages – also die Leistungen, die wir als Pflegedienst anbieten – für andere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit sollten Sie nutzen, wenn Ihnen noch Geld für die Pflege zusteht, Sie diesen Betrag aber nicht mehr für die Pflege benötigen. 

Kommt immer dazu: Sachleistung plus Entlastungsleistung

Gut zu wissen: Zuzüglich zu den Pflegesachleistungen erhält die pflegebedürftige Person auch Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro pro Monat für alle Pflegegrade.

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