Sowohl die Pflegesachleistung als auch das Pflegegeld werden ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse ausgezahlt. Bei beiden Modellen steht die Pflege des/der Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung im Fokus. Es gibt jedoch einen großen Unterschied:
- Sobald ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird, handelt es sich um eine Pflegesachleistung.
- Das Pflegegeld hingegen wird gezahlt, wenn die Pflege aus dem privaten Umfeld der pflegebedürftigen Person übernommen wird.
Beim Pflegegeld übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 insgesamt 316,00 €, bei Pflegegrad 3 insgesamt 545,00 €, bei Pflegegrad 4 insgesamt 728,00 € und bei Pflegegrad 5 insgesamt 901,00 €.