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Pflege durch das Lintforter Pflegeteam

Pflege

Erster Überblick: Unterschied Pflegedienst, Begleitung & Betreuung & Haushaltsservice, Pflegeberatung

Ihr häuslicher Pflegedienst in Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg

Unser Pflegeteam betreut pflegebedürftige Personen in allen Fragen rund um die Pflege. Neben Kamp-Lintfort begleiten wir auch Kund*innen in Moers-Repelen und Rheinberg. Wir sind Ihr mobiler Pflegedienst in der Nähe! Haben Sie Fragen? Yvonne Steinhardt freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme:

Team Yvonne

1. Möglichkeit: Häusliche Pflege von Angehörigen mittels Pflegeberatung

Bei der Pflegeberatung nach § 45 SBG XI geben die Pflegeprofis ihr Wissen an die Pflegebedürftigen, Angehörigen, Freunde, Bekannte, Nachbarn und Ehrenamtler weiter. Neben individuellen Schulungen bei den Pflegebedürftigen zu Hause werden auch Pflegekurse zu Grundlagen sowie Spezialthemen in den diversen Einrichtungen angeboten. Die Kosten werden von den Pflegekassen übernommen.

Auf unserer Seite Pflegeberatung finden Sie ausführliche Infos.

Individuelle Pflegeschulung

Neben den Pflegekursen für Gruppen ist auch eine individuelle Pflegeschulung bei den Pflegebedürftigen zu Hause möglich. Die Kosten werden von den Pflegekassen übernommen.

Auf unserer Seite Pflegeberatung finden Sie ausführliche Infos.

Pflegekurs

Eine Form der Pflegeberatung sind die Pflegekurse, die für Gruppen angeboten werden. Neben allgemeinen Pflegekursen, der die Grundsätze in der Pflege vermittelt, werden auch Kurse zu Spezialthemen angeboten, wie zum Beispiel Pflege bei Demenz oder der Umgang mit „schwierigen PatientInnen“. Die Kosten werden von den Pflegekassen übernommen.

Auf unserer Seite Pflegeberatung finden Sie ausführliche Infos.

2. Möglichkeit: Häusliche Pflege durch Pflegedienst

Wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 festgestellt wurde, kann der / die Pflegebedürftige festlegen, dass die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden soll.

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege der/des Pflegbedürftigen beauftragen, wird dieser über die Pflegesachleistung abgerechnet und variiert je nach Pflegegrad. Auf unserer Seite Pflegesachleistungen finden Sie ausführliche Infos.

Mit dem Geld kann neben der Grundpflege auch die Behandlungspflege beim Pflegedienst beauftragt werden. Zur Grundpflege, die der ambulante Pflegedienst bei der pflegebedürftigen Person zu Hause durchführt, zählen unter anderem die Körperpflege, Mobilität und diverse Hilfestellungen. Auf unserer Seite Grundpflege finden Sie ausführliche Infos. Zur Behandlungspflege, die der ambulante Pflegedienst bei der pflegebedürftigen Person zu Hause durchführt, zählen unter anderem die Blutzuckermessen, Wundbehandlung und Injektionen. Auf unserer Seite Behandlungspflege finden Sie ausführliche Infos.

Weitere Einsatzmöglichkeiten sind der Haushaltsservice, die Alltagsbegleitung sowie die  Betreuung zuhause.

Haushaltsservice, Alltagsbegleitung & Betreuung

Bereits ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige Maßnahmen in Anspruch nehmen, die eine gemeinsame Tagesgestaltung beinhalten. 

Hier empfehlen wir Ihnen auch die Dienstleistungen unseres zweiten Unternehmens, des Kamp-Lintforter Haushaltsservices & Betreuungsdienstes Clean & Care. Clean & Care hat sich den Haushaltsservice, die Alltagsbegleitung und die Betreuung spezialisiert. 

Sie erreichen Clean & Care auf der Moerser Str. 399 unter der Telefonnummer 02842-9758892 oder per E-Mail unter info@cleanandcare.nrw

Pflegesachleistung Lintforter Pflegeteam

Haushaltsservice

Über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro, den jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad erhält, kann unter anderem ein Haushaltsservice mit Haushaltshilfe bezahlt werden. 

Mögliche Tätigkeiten sind aufräumen, putzen oder spülen.

Auf unserer Seite hauswirtschaftliche Versorgung finden Sie weitere Infos.

Alltagsbegleitung

Die Alltagsbegleitung begleitet Pflegebedürftige außer Haus: zum Beispiel zu Freunden, Familienangehörigen, Sportangeboten, Gottesdiensten, Behörden, Ärzten, Friedhof, Sing- und Bastelgruppen und kulturellen Angeboten. 

Der Service der Alltagsbegleitung kann auch über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. 

Auf unserer Seite Betreuungs- und Entlastungsleistung finden Sie weitere Infos.

Betreuung

Der Betreuungsdienst betreut Pflegebedürftige bei der Tagesgestaltung im Haus. Sie malen, basteln, singen, musizieren, kochen, backen und spielen gemeinsam. Der Betreuungsdienst kann auch für den/die Pflegebedürftige*n Handarbeiten oder die Haustierpflege übernehmen, für ihn/sie schreiben und telefonieren.

Auch diese Dienstleistung kann ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden. 

Auf unserer Seite Betreuungs- und Entlastungsleistung finden Sie weitere Infos.

Allgemeine Übersicht der Leistungen für alle Pflegegrade

Jeder Pflegegrad beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Hier finden Sie sowohl eine Übersicht, welche Leistung für welchen Pflegegrad erbracht werden kann. 

Pflegesachleistung

Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige die Pflegesachleistung in Anspruch nehmen. Der Pflegesachleistungsbetrag ist einsetzbar für den ambulanten Pflegedienst, eine Haushaltshilfe oder eine Alltagsbegleitung sowie Betreuung. 

Die Pflegesachleistung kann mit dem Pflegegeld kombiniert werden. 

Pflegegeld

Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch jemandem aus dem privaten Umfeld des / der Pflegebedürftige*n übernommen wird, nicht von einem ambulanten Pflegedienst.

Jedoch kann das Pflegegeld mit der Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst kombiniert werden. 

Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege des/der Pflegebedürftige*n erfolgt kurzzeitig in einer stationären Einrichtung und kann jährlich acht Wochen in Anspruch genommen werden. 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes. 

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege kommt ab Pflegegrad 2 zum Einsatz, wenn der / die Pflegebedürftige entweder tags oder nachts in einer Einrichtung betreut wird und während der anderen Zeit zu Hause lebt.

Die Tages- und Nachtpflege ist somit ein Mittelding zwischen einem ambulanten Pflegedienst und einem Pflegeheim und somit kombinierbar mit dem Pflegegeld der privaten Pflege oder der Pflegesachleistung des ambulanten Pflegedienstes.

Für die Tages- und Nachtpflege erhält der Pflegegrad 2 > 689,00 Euro, Pflegegrad 3 > 1298,00 Euro, Pflegegrad 4 > 1.612,00 Euro und Pflegegrad 5 > 1.995,00 Euro.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung eines Tages- und Nachtpflegeplatzes. 

Vollstationäre Pflege

Bei einer vollstationären Pflege ab Pflegegrad 2 erfolgt die Pflege der/des Pflegebedürftigen ausschließlich in einer stationären Unterbringung, wie zum Beispiel einem Pflegeheim. Dabei erhält der Pflegegrad 2 > 770,00 Euro, Pflegegrad 3 > 1.262,00 Euro, Pflegegrad 4 > 1.775,00 Euro und Pflegegrad 5 > 2.005,00 Euro.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung eines Platzes in der vollstationären Pflege. 

Pflegehilfsmittel auf Rezept

Auch Pflegefachkräfte dürfen ab 2022 zahlreiche Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten, Rollstühle oder Rollatoren empfehlen, die die Patienten und Patientinnen dann auf Rezept erhalten. 

Das gilt auch, wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben.

Pflegehilfsmittel monatlich

Allen Pflegegraden ab Pflegegrad 1 stehen monatliche Hilfsmittel in Höhe von 40 Euro zu. Das beinhaltet unter anderem Einmalhandschuhe, Betteinlagen oder auch Desinfektionsmittel. 

Überblick Leistungen Pflegegrad 1

Ja:
Wer in Pflegegrad 1 eingestuft wird, hat voraussichtlich Anrecht auf 25,50 Euro Grundgebühr für den Hausnotruf sowie den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Außerdem hat der/die Pflegebedürftige Anspruch auf derzeit 40,00 Euro für Pflegehilfsmittel pro Monat. Weiterhin können Sie bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für eine barrierefreie Wohnungsanpassung erhalten.

Nein:
Eine Pflegesachleistung für einen ambulanten Pflegedienst entfallen ebenso wie das Pflegegeld für eine private Pflege sowie die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege und die vollstationäre Pflege.

Überblick Leistungen Pflegegrad 2

Wer in Pflegegrad 2 eingestuft wird, hat Anrecht auf Geld und Leistungen von der Pflegekasse. Sie erhalten voraussichtlich 25,50 Euro Grundgebühr für den Hausnotruf sowie 125,00 Euro Entlastungsleistung pro Monat. Außerdem hat der/die Pflegebedürftige Anspruch auf derzeit 40,00 Euro für Pflegehilfsmittel pro Monat. Weiterhin können Sie bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für eine barrierefreie Wohnungsanpassung erhalten.

Der Pflegesachleistungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst beträgt 761,00 Euro pro Monat. Mit dem Geld können neben dem Pflegedienst auch eine Haushaltshilfe oder Betreuungsassistenz bezahlt werden.

Das Pflegegeld für die Pflege aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftige*n beträgt 332,00 Euro pro Monat. Der privat Pflegende kann außerdem die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Für eine Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen jährlich in einer stationären Unterbringung sind 1.774,00 Euro pro Jahr möglich.

Ferner kann er / sie 689,00 Euro für die Tages- und Nachtpflege oder 770,00 Euro für die vollstationäre Pflege erhalten.

Überblick Leistungen Pflegegrad 3

Wer in Pflegegrad 3 eingestuft wird, hat Anrecht auf Geld und Leistungen von der Pflegekasse. Sie erhalten voraussichtlich 25,50 Euro Grundgebühr für den Hausnotruf sowie 125,00 Euro Entlastungsleistung pro Monat. Außerdem hat der/die Pflegebedürftige Anspruch auf derzeit 40,00 Euro für Pflegehilfsmittel pro Monat. Weiterhin können Sie bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für eine barrierefreie Wohnungsanpassung erhalten.

Der Pflegesachleistungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst beträgt 1.432,00 Euro pro Monat. Mit dem Geld können Sie neben dem Pflegedienst auch eine Haushaltshilfe oder Betreuungsassistenz bezahlt werden.

Das Pflegegeld für die Pflege aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftige*n beträgt 573,00 Euro pro Monat. Der privat Pflegende kann außerdem die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Für eine Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen jährlich in einer stationären Unterbringung sind 1.774,00 Euro pro Jahr möglich.

Ferner kann er / sie 1.298 Euro für die Tages- und Nachtpflege oder 1.262 Euro für die vollstationäre Pflege erhalten.

Überblick Leistungen Pflegegrad 4

Wer in Pflegegrad 4 eingestuft wird, hat Anrecht auf Geld und Leistungen von der Pflegekasse. Sie erhalten voraussichtlich 25,50 Euro Grundgebühr für den Hausnotruf sowie 125,00 Euro Entlastungsleistung pro Monat. Außerdem hat der/die Pflegebedürftige Anspruch auf derzeit 40,00 Euro für Pflegehilfsmittel pro Monat. Weiterhin können Sie bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für eine barrierefreie Wohnungsanpassung erhalten.

Der Pflegesachleistungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst beträgt 1.778,00 Euro pro Monat. Mit dem Geld können Sie neben dem Pflegedienst auch eine Haushaltshilfe oder Betreuungsassistenz bezahlt werden.

Das Pflegegeld für die Pflege aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftige*n beträgt 765,00 Euro pro Monat. Der privat Pflegende kann außerdem die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Für eine Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen jährlich in einer stationären Unterbringung sind 1.774,00 Euro pro Jahr möglich.

Ferner kann er / sie 1.612 Euro für die Tages- und Nachtpflege oder 1.775 Euro für die vollstationäre Pflege erhalten.

Überblick Leistungen Pflegegrad 5

Wer in Pflegegrad 5 eingestuft wird, hat Anrecht auf Geld und Leistungen von der Pflegekasse. Sie erhalten voraussichtlich 25,50 Euro Grundgebühr für den Hausnotruf sowie 125,00 Entlastungsleistung pro Monat. Außerdem hat der/die Pflegebedürftige Anspruch auf derzeit 40,00 Euro für Pflegehilfsmittel pro Monat. Weiterhin können Sie bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme für eine barrierefreie Wohnungsanpassung erhalten.

Der Pflegesachleistungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst beträgt 2.200,00 Euro pro Monat. Mit dem Geld können Sie neben dem Pflegedienst auch eine Haushaltshilfe oder Betreuungsassistenz bezahlt werden.

Das Pflegegeld für die Pflege aus dem privaten Umfeld des/der Pflegebedürftige*n beträgt 947,00 Euro pro Monat. Der privat Pflegende kann außerdem die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612,00 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Für eine Kurzzeitpflege von maximal 8 Wochen jährlich in einer stationären Unterbringung sind 1.774,00 Euro pro Jahr möglich.

Ferner kann er / sie 1.995 Euro für die Tages- und Nachtpflege oder 2.005 für die vollstationäre Pflege erhalten.

Pflege hat viele Facetten

Pflegedienst Pflegesachleistung
Ambulante Pflege eincremen
ambulante Pflege Verbandswechsel

Wenn Sie wissen, dass Sie selbst bald pflegebedürftig werden oder sich als pflegende Angehörige / pflegender Angehöriger neu mit dem Thema Pflege beschäftigen, werden Sie zunächst einmal über die vielen unterschiedlichen Begriffe stolpern. 

Ihnen sind wahrscheinlich die Begriffe ambulanter Pflegedienst, häusliche Pflege bzw. häusliche Alten- und Krankenpflege sowie Pflegeheim geläufig. Die Fachleute sprechen aber darüber hinaus von Pflegegraden – Sie kennen vielleicht aber noch den Begriff Pflegestufen –, Expertenstandards in der Pflege, Grundpflege, Behandlungspflege, Intensivpflege und Palliativpflege. Sobald hierzu ab Pflegegrad 2 ein häuslicher Pflegedienst beauftragt wird, handelt es sich um eine Pflegesachleistung.

Wird die Pflege aus dem privaten Umfeld durchgeführt, kommt das Pflegegeld zum Tragen. Hier können Angehörige, Nachbaren, Freunde und Ehrenamtler die Pflege übernehmen. Sie möchten sich mit diesem Thema befassen und selbst die Pflege übernehmen? Sehr gerne bringen wir Ihnen Grundsätzliches bei. Auf unserer Seite Pflegeberatung finden Sie ausführliche Infos zu Schulungen und Kursen. 

Wenn der / die privat Pflegende eine kurze Auszeit braucht, kann ab Pflegegrad 2 die kurzzeitige Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst beantragt werden. Dann kommt für maximal sechs Wochen pro Jahr eine tage- oder stundenweise Ersatzperson zum/zur Pflegebedürftige*n. Neben der Verhinderungspflege ist auch die Kurzzeitpflege eine vorübergehende Möglichkeit der Pflege in einer stationären Einrichtung. Ein Mittelding zwischen ambulantem Pflegedienst und einer vollstationären Pflege ist die Tages- und Nachtpflege.

Leistungen ab Pflegegrad 1

Neben den Begrifflichkeiten fragen Sie sich bestimmt auch, welche Leistungen die Pflegekasse bei der Pflege zu Hause oder im Pflegeheim übernimmt. So haben alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 ein Recht auf die monatliche Betreuungs- & Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag kann zum Beispiel für einen Haushaltsservice, Alltagsbegleitung oder die Unterkunft von Familie und Freunden eingesetzt werden.

Außerdem können alle Pflegegrade eine barrierefreie Wohnungsanpassung in Anspruch nehmen. Der Betrag liegt hier bei bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Ferner gibt es Möglichkeiten, die einen Hausnotruf beinhalten. 

Fragen? Sprechen Sie uns an!

Wir bringen hier ein wenig Licht in den Pflegedschungel. Wenn Sie Fragen rund um die Pflege haben, rufen Sie uns gerne an. Unser Team steht Ihnen für Fragen rund um die Pflege unter der Telefonnummer 02842-975 7600 sehr gerne zur Verfügung. Sie können auch sehr gerne einen Termin mit uns vereinbaren.

Kosten Lintforter Pflegeteam

Hier finden Sie als pdf-Datei die Kostenübersicht unserer LeistungenDiese Datei im DIN A4-Format können Sie ausdrucken. Alle Angaben ohne Gewähr

Hier finden Sie die Aufstellung unseres Leistungskataloges als Bilddatei (wenn Sie auf das Bild klicken, vergrößert es sich):

Ihr häuslicher Pflegedienst in Kamp-Lintfort, Moers und Rheinberg

Unser Pflegeteam betreut pflegebedürftige Personen in allen Fragen rund um die Pflege. Neben Kamp-Lintfort begleiten wir auch Kund*innen in Moers-Repelen und Rheinberg. Wir sind Ihr mobiler Pflegedienst in der Nähe! Vereinbaren Sie einen ersten Kennenlerntermin mit uns. Yvonne Steinhardt freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme:

Team Yvonne
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info@lintforter-pflegeteam.de
Tel:
02842 97 57 600
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