Wenn Sie wissen, dass Sie selbst bald pflegebedürftig werden oder sich als pflegende Angehörige / pflegender Angehöriger neu mit dem Thema Pflege beschäftigen, werden Sie zunächst einmal über die vielen unterschiedlichen Begriffe stolpern.
Ihnen sind wahrscheinlich die Begriffe ambulanter Pflegedienst, häusliche Pflege bzw. häusliche Alten- und Krankenpflege sowie Pflegeheim geläufig. Die Fachleute sprechen aber darüber hinaus von Pflegegraden – Sie kennen vielleicht aber noch den Begriff Pflegestufen –, Expertenstandards in der Pflege, Grundpflege, Behandlungspflege, Intensivpflege und Palliativpflege. Sobald hierzu ab Pflegegrad 2 ein häuslicher Pflegedienst beauftragt wird, handelt es sich um eine Pflegesachleistung.
Wird die Pflege aus dem privaten Umfeld durchgeführt, kommt das Pflegegeld zum Tragen. Hier können Angehörige, Nachbaren, Freunde und Ehrenamtler die Pflege übernehmen. Sie möchten sich mit diesem Thema befassen und selbst die Pflege übernehmen? Sehr gerne bringen wir Ihnen Grundsätzliches bei. Auf unserer Seite Pflegeberatung finden Sie ausführliche Infos zu Schulungen und Kursen.
Wenn der / die privat Pflegende eine kurze Auszeit braucht, kann ab Pflegegrad 2 die kurzzeitige Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst beantragt werden. Dann kommt für maximal sechs Wochen pro Jahr eine tage- oder stundenweise Ersatzperson zum/zur Pflegebedürftige*n. Neben der Verhinderungspflege ist auch die Kurzzeitpflege eine vorübergehende Möglichkeit der Pflege in einer stationären Einrichtung. Ein Mittelding zwischen ambulantem Pflegedienst und einer vollstationären Pflege ist die Tages- und Nachtpflege.
Leistungen ab Pflegegrad 1
Neben den Begrifflichkeiten fragen Sie sich bestimmt auch, welche Leistungen die Pflegekasse bei der Pflege zu Hause oder im Pflegeheim übernimmt. So haben alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 ein Recht auf die monatliche Betreuungs- & Entlastungsleistung in Höhe von 125 Euro. Dieser Betrag kann zum Beispiel für einen Haushaltsservice, Alltagsbegleitung oder die Unterkunft von Familie und Freunden eingesetzt werden.
Außerdem können alle Pflegegrade eine barrierefreie Wohnungsanpassung in Anspruch nehmen. Der Betrag liegt hier bei bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Ferner gibt es Möglichkeiten, die einen Hausnotruf beinhalten.
Fragen? Sprechen Sie uns an!
Wir bringen hier ein wenig Licht in den Pflegedschungel. Wenn Sie Fragen rund um die Pflege haben, rufen Sie uns gerne an. Unser Team steht Ihnen für Fragen rund um die Pflege unter der Telefonnummer 02842-975 7600 sehr gerne zur Verfügung. Sie können auch sehr gerne einen Termin mit uns vereinbaren.