Verhinderungspflege – wir helfen bei der Beantragung
„Von einer Verhinderungspflege profitieren Sie, darum rate ich Ihnen, diese in Anspruch zu nehmen“, betont Pinar Taskin. „Vielleicht braucht derjenige, der den Pflegebedürftigen zuhause pflegt, kurz einmal eine kleine Auszeit. Wenn währenddessen die Pflege nicht sichergestellt ist, kann die Verhinderungspflege beantragt werden – dann kommen wir zu Ihnen und unterstützen Sie sehr gerne!
Derzeit beläuft sich der Betrag auf maximal 1.612 Euro über einen Zeitraum bis zu 6 Wochen jährlich und kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Sprechen Sie uns an, wir prüfen gerne, ob die Verhinderungspflege für Sie in Betracht kommt.“