Umzugskostenzuschuss für Pflegebedürftige
Wussten Sie, dass Pflegebedürftige auch einen Zuschuss bei einem Umzug erhalten?
Wer einen Pflegegrad hat, kann bei der Pflegekasse einen Umzugskostenzuschuss beantragen und bis zu 4.000 Euro bekommen. „Hierzu zählen zum Beispiel Umzüge in Betreutes Wohnen, Wohngruppen oder auch barrierefreie bzw. altersgerechte Wohnungen. Nicht bezuschusst werden Umzüge in vollstationäre Einrichtungen”, erklärt unsere Geschäftsführerin Pinar Taskin.
Wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf den Zuschuss haben, rufen Sie uns gerne unter der 02842-9757600 an.
Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch gerne bei der Beantragung.
PS: Sie sind gerade erst umgezogen? Der Zuschuss kann auch nachträglich beantragt werden.