Qualitätssicherungsbesuch für Pflegegeldempfänger nach § 37 SGB XI
Wer ausschließlich Pflegegeld von der Pflegeversicherung bekommt (reine Geldleistung), muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst beauftragen, welcher die pflegenden Angehörigen berät.
Diese Beratung leisten wir für Sie und wird ebenfalls von den Pflegekassen zur Qualitätssicherung übernommen.