Kasse übernimmt Stromkosten für elektrische Hilfsmittel
Unsere Geschäftsführerin Pinar Taskin fragt: „Wussten Sie schon, dass die Kassen auch die Stromkosten für elektrische Hilfsmittel übernehmen müssen?“ Zu den Hilfsmitteln, die Strom benötigen, zählen unter anderem Elektrorollstühle, Lifter, elektrische Pflegebetten, Inhalatoren oder auch Absaugungsgeräte. „Wenn das Hilfsmittel verordnet wurde, hat der Versicherte einen Anspruch auf die Erstattung der Stromkosten. Voraussetzung dafür ist, dass die Krankenkasse das Gerät genehmigt hat“, erläutert die Pflegefachfrau. „Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.“
Sie erreichen Pinar Taskin unter der 0170-5959237 oder unter der E-Mail-Adresse p.taskin@lintforter-pflegeteam.de