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Eigenanteil Pflegesachleistung durchs Sozialamt

Eigenanteil Pflegesachleistung: Übernahme durchs Sozialamt

Es gibt Leistungen, die im Rahmen der Pflegesachleistung nicht von den Kassen übernommen werden – das können zum Beispiel spezielle Therapien sein. Dann wird ein Eigenanteil fällig, den in der Regel jede*r Pflegebedürftige*r selbst zu tragen hat. Unter gewissen Voraussetzungen wird der Eigenanteil jedoch vom Sozialamt übernommen: Das ist der Fall, wenn ein Pflegegrad vorliegt, die Pflegesachleistungen jedoch die Kosten nicht vollständig abdecken, und nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um den Eigenanteil bezahlen zu können. Oder wenn es gar keine Pflegeversicherung gibt, weil zum Beispiel eine Selbstständigkeit vorlag.

Bevor die Eigenleistung vom Sozialamt übernommen wird, wird zunächst das Vermögen geprüft. „Wussten Sie, dass es ein Schonvermögen gibt, das nicht für die Finanzierung der Pflege verwendet werden muss?“, fragt unsere Geschäftsführerin Pinar Taskin 

„Zu dem Schonvermögen zählen unter anderem das selbst genutzte Wohneigentum oder auch der so genannte kleinere Barbetrag in Höhe von 5.000 Euro. Welche Beträge sonst noch dazu gehören, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch und helfe Ihnen im nächsten Schritt auch gerne bei der Beantragung beim Sozialamt.“ Sie erreichen Pinar Taskin unter der 0170-595 92 37 oder per E-Mail an p.taskin@lintforter-pflegeteam.de

„Und noch einen Tipp habe ich: Viele meiner Patienten und Patientinnen denken, dass die Kinder immer für die Pflege ihrer Eltern aufkommen müssen, doch das ist falsch“, betont Pinar Taskin. „Ich kann Sie beruhigen. Erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro müssen die Kinder Zuzahlungen leisten.“

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